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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBs) FÜR CATERING-EVENTS VON "V- ROOTS" IN BERN
  1. Buchung und Vereinbarungen:
    a. Catering-Anfragen müssen schriftlich erfolgen und mindestens 14 Tage vor dem geplanten Eventdatum eingehen.
    b. Der Kunde erklärt sich mit den AGBs einverstanden, indem er eine Catering-Buchung tätigt.
  2. Preise und Zahlungen:
    a. Die vereinbarten Preise für das Catering richten sich nach der besprochenen Speiseauswahl, Gästeanzahl und zusätzlichen Dienstleistungen.
    b. Eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrags ist spätestens 7 Tage vor dem Eventdatum fällig.
  3. Stornierungen:
    a. Stornierungen müssen mindestens 14 Tage vor dem vereinbarten Eventdatum schriftlich mitgeteilt werden.
    b. Bei Stornierungen innerhalb von 14 Tagen vor dem Event behalten wir uns vor, 50% des vereinbarten Catering-Preises zu berechnen.
  4. Personenzahländerungen:
    a. Änderungen an der Personenzahl müssen spätestens 10 Tage vor dem Eventdatum schriftlich mitgeteilt werden. Spätere Änderungen können nicht garantiert werden.
  5. Veranstaltungsinfrastruktur:
    a. Der Kunde stellt kostenlos folgende Infrastruktur zur Verfügung: erforderliche Räume, Heizung, Wasser und Strom.
    b. Der Caterer übernimmt die Reinigung des Gastroinventars. Der Kunde ist für die allgemeine Reinigung und Entsorgung verantwortlich.
  6. Verlust und Beschädigung von Material:
    a. Der Kunde ist verpflichtet, geliehenes Material vollständig und unversehrt zurückzugeben.
    b. Verluste und Beschädigungen durch den Kunden werden zu dessen Lasten berechnet.
  7. VHaftung und Versicherungen:
    a. Der Kunde ist für notwendige Versicherungen in Bezug auf Sach- und Personenschäden verantwortlich.
    b. Der Caterer haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
  8. Rechnungsstellung und Zahlung:
    a. Die Schlussrechnung wird nach dem Eventdatum ausgestellt und muss innerhalb von 30 Tagen ohne Abzüge bezahlt werden.
  9. Teilungültigkeit:
    a. Ungültige Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung.
  10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
    a. Die Vereinbarung unterliegt schweizerischem Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Bern